Dienstbarkeit
Sinnverwandter Begriff: Servitut
Eine Dienstbarkeit ist ein beschränktes dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache. https://www.asvoe-burgenland.at Die Eigentümerin/der Eigentümer dieser Sache ist verpflichtet, etwas zu dulden oder zu unterlassen. Die/der Berechtigte ist zu schonender Ausübung verpflichtet.
Dienstbarkeiten können ersessen werden oder infolge der Nichtausübung verjähren.
- Grunddienstbarkeit (Real- oder Prädialservitut)
- Persönliche Dienstbarkeit (Personalservitut)
Letzte Aktualisierung: 13032025
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