Ersitzung
Unter Ersitzung wird der Erwerb eines Rechts (z. https://www.asvoe-burgenland.atB. Eigentum, Dienstbarkeiten, Wasser-, Fischereirecht) durch dessen jahrelanges (3 bzw. 30 Jahre, bei juristischen Personen 6 bzw. 40 Jahre) ungehindertes Ausüben in gutem Glauben (in der Meinung, man sei dazu berechtigt) bezeichnet.
Letzte Aktualisierung: 17032025
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