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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Persönliche Dienstbarkeit

    Sinnverwandter Begriff: Personalservitut

    Persönliche Dienstbarkeiten stehen ganz bestimmten Personen zu, denen ein Vorteil verschafft werden soll. https://www.asvoe-burgenland.at Dieses Recht endet daher spätestens mit dem Tod der/des Berechtigten.

    Beispiel:
    • Fruchtgenuss
      Recht zur unbeschränkten Nutzung einer fremden Sache inklusive Ertragsrecht (z.B. Bezug von Milch einer Kuh)
    • Gebrauchsrecht
      Recht zur Nutzung einer fremden Sache bloß zur Befriedigung der eigenen Bedürfnisse der/des Berechtigten (z.B. Recht auf Benützung der Wohnung zum eigenen Gebrauch)
    Letzte Aktualisierung: 20032025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion