Grunddienstbarkeit
Sinnverwandter Begriff: Real- oder Prädialservitut
Die Dienstbarkeit an einer Liegenschaft wird Grunddienstbarkeit genannt und dient der besseren Nutzung des begünstigten Grundstücks. https://www.asvoe-burgenland.at Das Recht steht der Eigentümerin/dem Eigentümer der begünstigten Liegenschaft zu.
- Felddienstbarkeit oder Wegerecht
Hierbei hat eine bestimmte Grundeigentümerin/ein bestimmter Grundeigentümer das Recht, fremde Grundstücke zu überqueren, Vieh darüber zu treiben oder mit einem Fuhrwerk darüber zu fahren.
- Weiderecht
Letzte Aktualisierung: 31032025
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