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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Amtssignatur

    Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Marktgemeinde Leutschach an der Weinstraße auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.

    Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke, dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.

    Veröffentlichung der Bildmarke
    Die Veröffentlichung der Bildmarke der Marktgemeinde Leutschach an der Weinstraße gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier

    Elektronische Signaturprüfung
    http://www.signaturpruefung.gv.at  bzw.  https://pruefung.signatur.rtr.at 

    Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur: 
    http.//www.signaturpruefung.gv.at  bzw.  https://pruefung.signatur.rtr.at

    Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Marktgemeinde Leutschach an der Weinstraße: Das ausgedruckte Dokument kann bei der ausstellenden Behörde über die im Briefkopf angegebenen Kontaktdaten verifiziert werden. Dabei trifft der Absender des Dokuments nach Vorlage des vollständigen Ausdruckes eine Feststellung darüber, ob es sich tatsächlich um seine Erledigung handelt.

    Rechtsmitteleinbringung:
    persönlich / postalisch (Original):  8463 Leutschach, Arnfelser Straße 1
    Email:  gde@leutschach-weinstrasse.gv.at

    Für die Rechtsmitteleinbringung werden die allgemeingültigen technischen Voraussetzungen für Anbringen und Erledigungen wie folgt festgelegt:

    • Dateigröße max. 10 MB
    • Übermittlung von Zip-Dateien bis max. 10 MB
    • Elektronische Formate: .pdf, .doc,