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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Exekution

    Sinnverwandter Begriff: Zwangsvollstreckung

    Exekution ist die Durchsetzung von Rechten (z. https://www.asvoe-burgenland.atB. Eintreibung von Schulden oder Räumung einer Wohnung) durch staatliche Zwangsgewalt Die Parteien im Exekutionsverfahren heißen betreibende Partei (Gläubigerin/Gläubiger) und verpflichtete Partei (Schuldnerin/Schuldner).

    Die betreibende Partei benötigt zur Exekution einen Exekutionstitel. Er ist die rechtliche Grundlage für die Bewilligung und Durchführung von gerichtlichen Pfändungen.

    Beispiel:
    • Rechtskräftige Urteile von Zivilgerichten
    • Gerichtliche Zahlungsaufträge oder Zahlungsbefehle, gegen die kein Einspruch erhoben wurde
    • Vergleiche vor Zivilgerichten
    • Rechtskräftige Beschlüsse im Konkursverfahren
    • Bescheide der Sozialversicherungsträger, mit denen Leistungen zuerkannt oder zurückgefordert werden
    Letzte Aktualisierung: 17032025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion