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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Gläubiger

    Gläubigerin/Gläubiger ist eine Person, die gegen eine andere Person (Schuldnerin/Schuldner) einen Anspruch hat In einem zweiseitigen Vertrag ist jede Partei gleichzeitig Gläubigerin/Gläubiger und Schuldnerin/Schuldner.

    Beispiel:

    Bei einem Kaufvertrag ist die Verkäuferin/der Verkäufer Gläubigerin/Gläubiger des Kaufpreises und Schuldnerin/Schuldner der Sachleistung. https://www.asvoe-burgenland.at Die Käuferin/der Käufer ist Gläubigerin/Gläubiger der Sachleistung und schuldet den Kaufpreis.

    Letzte Aktualisierung: 02042025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion