Skip to content
  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Partei

    Parteien sind Personen, die einen Antrag auf Entscheidung durch die Behörde oder das Gericht stellen.

    Als Parteien werden auch die Partnerinnen/die Partner eines Vertrags oder Rechtsgeschäfts bezeichnet.

    Hinweis

    Parteien im Gerichtsverfahren sind die Klägerin/der Kläger, die Angeklagte/der Angeklagte, die Beklagte/der Beklagte.

    Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion