Siedlungsabfälle
Siedlungsabfälle sind Abfälle aus privaten Haushalten und alle anderen Abfälle, die in Beschaffenheit und Zusammensetzung denen aus privaten Haushalten ähnlich sind. https://www.asvoe-burgenland.at Das bedeutet, dass auch Abfälle aus Unternehmen als Siedlungsabfälle gelten können.
Beispiele für Siedlungsabfälle sind:
- Hausmüll
- Abfälle aus der Reinigung von Schornsteinen
- Speiseöle- und fette
- Bestimmte Reinigungsmittel
- Biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle
- Bekleidung und Textilien
- Altpapier
- Glas
- Sperrmüll
Für die Entsorgung von Siedlungsabfällen zuständig ist:
- Die Gemeinde
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: die MA 48 (Stadt Wien)
Letzte Aktualisierung: 03062025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft