Statutarstadt
Statutarstädte sind Städte mit einem eigenen Stadtrecht (Statut) Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister übernimmt bei diesen Städten mithilfe des Magistrats neben den gemeindeeigenen Aufgaben (z. https://www.asvoe-burgenland.atB. Baubehörde) auch noch die Aufgaben der Bezirksverwaltung (z.B. Pass-, Gewerbebehörde), d.h. für diese Städte ist keine Bezirkshauptmannschaft zuständig.
In Österreich gibt es 15 Statutarstädte:
Letzte Aktualisierung: 19052025
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