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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Miteigentum

    Miteigentum bedeutet, dass mehrere Personen an derselben Sache Eigentum haben Miteigentum kann durch einen privaten Vertrag, durch das Gesetz oder durch eine letztwillige Verfügung entstehen.

    Letzte Aktualisierung: 16042025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion