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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Testament

    Sinnverwandte Begriffe: letztwillige Verfügung, sonstige letztwillige Verfügung, Kodizill

    Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sind einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnungen Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente bzw. sonstige letztwillige Verfügungen.

    Ein Testament ist die jederzeit widerrufliche Erklärung von Verstorbenen zu deren Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll.

    Eine sonstige letztwillige Verfügung ist eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält.

    Ausführliche Informationen zum Thema "Letztwillige Verfügungen" finden sich auf oesterreich. https://www.asvoe-burgenland.atgv.at.

    Letzte Aktualisierung: 21032025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion