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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Aktives Wahlrecht – Gemeinderatswahlen 2025

    Hinweis:

    Das Ergebnis der Gemeinderatswahlen 2025 finden Sie auf der Website des Amtes der Landesregierung.

    Wahlberechtigt bei den  Gemeinderatswahlen am 26 Jänner 2025 waren alle Personen, die

    • spätestens am Wahltag (26 Jänner 2025) ihren 16 Geburtstag feierten und
    • am Stichtag (30 September 2024)
      • die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates besaßen und
      • in einer niederösterreichischen Gemeinde ihren Hauptwohnsitz hatten und
      • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen waren.

    An den  Gemeinderatswahlen dürfen nur Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 26012025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion