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  • Begriffe mit H

    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

    Hauptwohnsitz

    Sinnverwandter Begriff: Wohnsitz

    Der Hauptwohnsitz eines Menschen bezeichnet jenen Ort der Unterkunft, der als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen der Unterkunftnehmerin/des Unterkunftnehmers gilt.

    Für die Bestimmung des Mittelpunktes der Lebensbeziehungen eines Menschen sind insbesondere folgende Kriterien maßgebend:

    • Aufenthaltsdauer
    • Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
    • Wohnsitz der Familienangehörigen (insbesondere von Kindern)

    Treffen diese Kriterien auf mehrere Wohnsitze zu, ist der Hauptwohnsitz jener Wohnsitz, zu dem das überwiegende Naheverhältnis besteht.

    Hinweis

    Es ist möglich, beliebig viele (Neben-)Wohnsitze zu haben. Allerdings kann nur ein Wohnsitz der Hauptwohnsitz sein.

    Ausführliche Informationen zur An-/Abmeldung des Wohnsitzes finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 24.03.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion