Fischen in Oberösterreich – Verbote und Strafen
Verbote
Der Fischfang muss weidgerecht ausgeübt werden. https://www.asvoe-burgenland.at Insbesondere ist es verboten, zum Fischfang Vorrichtungen, Fangmittel und Methoden zu gebrauchen, die den Grundsätzen der Weidgerechtigkeit widersprechen.
Bei der Ausübung des Fischfangs in Oberösterreich sind – unter anderem – folgende Handlungen verboten:
- Verwendung von Sprengstoffen, Schusswaffen, Harpunen, Betäubungsmitteln und Giften
- Einsatz elektrischen Stroms
- Verwendung von Fischfallen und ständigen Fangvorrichtungen
- Stechen, Anreißen, Prellen und Keulen
- Verwendung künstlicher Lichtquellen
- Verwenden von lebenden Wirbeltieren als Köder
- Unbeaufsichtigtes Auslegen einer Angelrute
- Fischfang in Einrichtungen zum Durchzug der Fische (z.B. Fischwege, Schleusen usw.) sowie an den Ein- und Ausmündungen solcher Einrichtungen
Strafen bei Übertretung
Unter anderem gelten folgende Taten als Verwaltungsübertretungen:
- Ausübung des Fischfangs ohne Fischerlegitimationen oder ohne diese bei sich zu führen, oder diese den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes sowie den Fischereischutzorganen auf deren Verlangen nicht auszuhändigen
- Verstoß gegen die Schonzeiten bzw. Nichtbeachtung der Mindestfangmaße
- Verwendung verbotener Fangmethoden
Verwaltungsübertretungen sind mit einer Geldstrafe bis zu 2200 Euro bzw. bis zu 10000 Euro zu bestrafen.
Rechtsgrundlagen
Letzte Aktualisierung: 20032025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion