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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Fischen in Oberösterreich – Verbote und Strafen

    Verbote

    Der Fischfang muss weidgerecht ausgeübt werden. https://www.asvoe-burgenland.at Insbesondere ist es verboten, zum Fischfang Vorrichtungen, Fangmittel und Methoden zu gebrauchen, die den Grundsätzen der Weidgerechtigkeit widersprechen.

    Bei der Ausübung des Fischfangs in Oberösterreich sind – unter anderem – folgende Handlungen verboten:

    • Verwendung von Sprengstoffen, Schusswaffen, Harpunen, Betäubungsmitteln und Giften
    • Einsatz elektrischen Stroms
    • Verwendung von Fischfallen und ständigen Fangvorrichtungen
    • Stechen, Anreißen, Prellen und Keulen
    • Verwendung künstlicher Lichtquellen
    • Verwenden von lebenden Wirbeltieren als Köder
    • Unbeaufsichtigtes Auslegen einer Angelrute
    • Fischfang in Einrichtungen zum Durchzug der Fische (z.B. Fischwege, Schleusen usw.) sowie an den Ein- und Ausmündungen solcher Einrichtungen

    Strafen bei Übertretung

    Unter anderem gelten folgende Taten als Verwaltungsübertretungen:

    • Ausübung des Fischfangs ohne Fischerlegitimationen oder ohne diese bei sich zu führen, oder diese den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes sowie den Fischereischutzorganen auf deren Verlangen nicht auszuhändigen
    • Verstoß gegen die Schonzeiten bzw. Nichtbeachtung der Mindestfangmaße
    • Verwendung verbotener Fangmethoden

    Verwaltungsübertretungen sind mit einer Geldstrafe bis zu 2200 Euro bzw. bis zu 10000 Euro zu bestrafen.

    Rechtsgrundlagen

    Oö. Fischereigesetz 2020

    Letzte Aktualisierung: 20032025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion