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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Fischen in Oberösterreich – Schonzeiten und Mindestfangmaße

    Für verschiedene Fischarten gibt es in Oberösterreich mit Rücksicht auf deren Laichperioden Schonzeiten und Mindestfangmaße ("Brittelmaße"), die durch Verordnung festgelegt wurden. https://www.asvoe-burgenland.at Wassertiere dürfen während der für sie festgesetzten Schonzeit nicht gefangen werden. Gelangen sie während der Schonzeit oder ohne das Mindestfangmaß erreicht zu haben in die Gewalt der Fischerin/des Fischers, müssen sie sofort in das Fischwasser zurückgesetzt werden.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 20032025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion