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  • Zuständigkeit

    Allgemein bedeutet Zuständigkeit die Ermächtigung, einen Rechtsakt zu setzen.

    Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. https://www.asvoe-burgenland.at Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.

    Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.

    Beispiel:
    • Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
    • Die KFZ-Zulassung ist bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes des Unternehmens, die für den jeweiligen Bezirk ermächtigt ist, vorzunehmen (örtliche Zuständigkeit).
    Letzte Aktualisierung: 11092025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion