Von Amts wegen
Sinnverwandter Begriff: ex officio
Eine Behörde oder ein Gericht wird von sich aus tätig (ohne Antrag einer Privatperson).
Letzte Aktualisierung: 10092025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion
Sinnverwandter Begriff: ex officio
Eine Behörde oder ein Gericht wird von sich aus tätig (ohne Antrag einer Privatperson).