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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Aktives Wahlrecht – Vorarlberger Gemeinderatswahlen 2025

    Hinweis:

    Das Ergebnis der Vorarlberger Gemeindewahlen 2025 finden Sie auf der Website des Amtes der Vorarlberger Landesregierung.

    Wahlberechtigt bei den Vorarlberger Gemeindewahlen am 16 März 2025 waren alle Personen, die

    • spätestens am Wahltag (16 März 2025) ihren 16 Geburtstag feierten und
    • am Stichtag (30 Dezember 2024)
      • die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates besaßen und
      • in einer Vorarlberger Gemeinde ihren Hauptwohnsitz hatten und
      • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen waren.

    Gemeindewahlen 2025 (→ Amt der Vorarlberger Landesregierung)

    Rechtsgrundlagen

    Gemeindewahlgesetz (GWG)

    Letzte Aktualisierung: 16032025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion