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  • Grundsteuerkataster

    Bis zum Vermessungsgesetz 1968 hieß der Kataster Grundsteuerkataster, weil er seit der Anlegung des Katasters im Jahre 1817 hauptsächlich die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer lieferte. https://www.asvoe-burgenland.at Diese Funktion ist durch Änderung der Steuergrenze mehr oder weniger verloren gegangen.

    Die Eintragung der Grenzen im Grundsteuerkataster ist nicht verbindlich – rechtlich maßgeblich sind die in der Natur vorhandenen Grenzen (Grenzkataster).

    Hinweis:

    Für die Bereinigung von Grenzstreitigkeiten von Grundstücken des Grundsteuerkatasters sind die Gerichte zuständig.

    Letzte Aktualisierung: 31032025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion