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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Grenzkataster

    Der Grenzkataster ist zum verbindlichen Nachweis der Grenzen der Grundstücke bestimmt. https://www.asvoe-burgenland.at Die Grenzpunkte sind im System der Landesvermessung unter Anschluss an das amtliche Festpunktfeld vermessen und koordiniert und können jederzeit in der Natur wiederhergestellt werden.

    Die Zustimmung der Eigentümerinnen/Eigentümer der angrenzenden Grundstücke zum Verlauf der Grenzen waren jeweils Voraussetzung für die Eintragung in den Grenzkataster und sind im Technischen Operat des Vermessungsamtes archiviert.

    Hinweis:

    Für eine Wiederherstellung von streitigen Grenzen aufgrund der Unterlagen des Grenzkatasters ist das Vermessungsamt zuständig.

    Letzte Aktualisierung: 31032025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion