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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Bestandsänderungen zwischen Eigentumswohnungen

    Allgemeine Informationen

    Bestandsänderungen zwischen zwei Eigentumswohnungen – etwa wenn eine Wohnungseigentümerin/ein Wohnungseigentümer ein Zimmer von der Nachbarin/dem Nachbarn erwirbt – müssen verbüchert werden Vor der Eintragung ist der Nutzwert im Rahmen eines gerichtlichen Schlichtungsverfahrens neu festzusetzen.

    Zuständige Stelle

    Das Bezirksgericht (→ BMJ), in dessen Sprengel sich die Liegenschaft befindet.

    Erforderliche Unterlagen

    Letzte Aktualisierung: 01012025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz