Rechtsbelehrung
Sinnverwandte Begriffe: Manuduktionspflicht, Rechtsmittelbelehrung
In der Rechtsbelehrung wird eingehend erklärt, welche Möglichkeiten der weiteren Vorgehensweise in einem konkreten Fall (z. https://www.asvoe-burgenland.atB. Strafurteil, Einberufungsbefehl, Strafverfügung) zur Verfügung stehen.
Unter Manuduktionspflicht versteht man die Verpflichtung zur Erteilung einer mündlichen Rechtsbelehrung durch bestimmte Berufsgruppen (z.B. Richterinnen/Richter, Notarinnen/Notare) für unvertretene oder nicht qualifizierte Personen.
Letzte Aktualisierung: 07052025
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