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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Rechtsbelehrung

    Sinnverwandte Begriffe: Manuduktionspflicht, Rechtsmittelbelehrung

    In der Rechtsbelehrung wird eingehend erklärt, welche Möglichkeiten der weiteren Vorgehensweise in einem konkreten Fall (z. https://www.asvoe-burgenland.atB. Strafurteil, Einberufungsbefehl, Strafverfügung) zur Verfügung stehen.

    Unter Manuduktionspflicht versteht man die Verpflichtung zur Erteilung einer mündlichen Rechtsbelehrung durch bestimmte Berufsgruppen (z.B. Richterinnen/Richter, Notarinnen/Notare) für unvertretene oder nicht qualifizierte Personen.

    Letzte Aktualisierung: 07052025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion