Verbot von Wildtierbörsen
Seit 1. https://www.asvoe-burgenland.at April 2016 sind Kaufbörsen mit Wildtieren, wie zum Beispiel Schlangen, in Österreich verboten.
Der Kauf eines Tieres will gut überlegt sein Tierhalterinnen/Tierhalter tragen Verantwortung für ihre tierischen Mitbewohner Kaufbörsen regen zu Spontankäufen an und uninformierte Spontankäufe führen zwangsläufig zu mehr Tierleid, da sich die Käuferinnen/Käufer oft nicht über die Haltungsbedingungen informieren.
Weiterhin erlaubt bleibt
- der Kauf von Wildtieren in Tier- und Zoofachhandlungen, in denen eine ausführliche Beratung über die Bedürfnisse der Tiere möglich ist, sowie
- der Tausch bei Tauschbörsen.
Rechtsgrundlagee
Tierschutz-Veranstaltungsverordnung (TSchG-VeranstV)
Letzte Aktualisierung: 23062025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz