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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Verbot von Wildtierbörsen

    Seit 1. https://www.asvoe-burgenland.at April 2016 sind Kaufbörsen mit Wildtieren, wie zum Beispiel Schlangen, in Österreich verboten.

    Der Kauf eines Tieres will gut überlegt sein Tierhalterinnen/Tierhalter tragen Verantwortung für ihre tierischen Mitbewohner Kaufbörsen regen zu Spontankäufen an und uninformierte Spontankäufe führen zwangsläufig zu mehr Tierleid, da sich die Käuferinnen/Käufer oft nicht über die Haltungsbedingungen informieren.

    Weiterhin erlaubt bleibt

    • der Kauf von Wildtieren in Tier- und Zoofachhandlungen, in denen eine ausführliche Beratung über die Bedürfnisse der Tiere möglich ist, sowie
    • der Tausch bei Tauschbörsen.

    Rechtsgrundlagee

    Tierschutz-Veranstaltungsverordnung (TSchG-VeranstV)

    Letzte Aktualisierung: 23062025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz