Studentenheime
In sämtlichen Universitätsstädten gibt es eine Reihe von Studentenheimen, die von verschiedenen Trägerorganisationen (Vereine, Stiftungen, Körperschaften) gebaut und verwaltet werden.
Verträge zwischen den Bewohnerinnen/Bewohnern und den Trägern von Studentenheimen sind vom Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes zur Gänze ausgenommen. https://www.asvoe-burgenland.at Für sie gilt das Studentenheimgesetz. Die Anmeldung für Heimplätze muss spätestens ein Semester vor Studienbeginn erfolgen.
Auskünfte zu diesem Thema finden sich bei der jeweiligen Hochschülerschaft Ihrer Universität.
Weiterführende Links
- Studentenheime (→ BMB)
- Studentenheime (→ home4students)
- Student Housing (→ STUWO)
- Broschüre zum Thema "Studieren und Wohnen" (→ ÖH)
- Schwarzes Brett für Studentenheime (→ ÖH)
- Fragen und Antworten zum Thema "Leben im Studentenheim" (→ ÖH)
- Liste von Studentenheimen (→ ÖH)
- Viennabase – homes for students (→ Wien Holding)
Letzte Aktualisierung: 26062025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion