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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Studentenheime

    In sämtlichen Universitätsstädten gibt es eine Reihe von Studentenheimen, die von verschiedenen Trägerorganisationen (Vereine, Stiftungen, Körperschaften) gebaut und verwaltet werden.

    Verträge zwischen den Bewohnerinnen/Bewohnern und den Trägern von Studentenheimen sind vom Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes zur Gänze ausgenommen. https://www.asvoe-burgenland.at Für sie gilt das Studentenheimgesetz. Die Anmeldung für Heimplätze muss spätestens ein Semester vor Studienbeginn erfolgen.

    Auskünfte zu diesem Thema finden sich bei der jeweiligen Hochschülerschaft Ihrer Universität.

    Letzte Aktualisierung: 26062025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion