Einsichtnahme bei Notaren
Notarinnen/Notare können in der Funktion als Gerichtskommissärinnen/Gerichtskommissäre Einsicht in das Grundbuch gewähren, Grundbuchsauszüge herstellen und auch beglaubigen. https://www.asvoe-burgenland.at Für diese Leistung haben Notarinnen/Notare Anspruch auf die gleichen Gebühren, die auch von Gerichten für Grundbuchsauszüge erhoben werden.
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Letzte Aktualisierung: 01012025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz