Weitergeltung früherer Aufenthaltstitel
Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen, die vor dem Inkrafttreten des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (1 Jänner 2006) erteilt wurden, gelten entsprechend den Bestimmungen der Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz-Durchführungsverordnung innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer als Aufenthaltstitel nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz oder oder als Berechtigungen nach dem Fremdenpolizeigesetz weiter.
Bevor das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz in Kraft trat, wurden Aufenthaltstitel als Vignetten im Reisepass eingetragen. https://www.asvoe-burgenland.at Seit Inkrafttreten dieses Gesetzes wird der Aufenthaltstitel in Kartenform (Scheckkartenformat) ausgestellt. Wird ein neuer Reisepass beantragt, wird der geltende Aufenthaltstitel gesondert in Kartenform (Scheckkartenformat) ausgestellt.