Checkliste Schulpflicht in Österreich für EU-Bürger* und Schweizer
* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.
Aktuelle Checkliste zur Schulpflicht in Österreich für EU-Bürger*.
| Thema | Detailinformationen |
| allgemeine Schulpflicht | Für alle Kinder, die sich dauernd in Österreich aufhalten, besteht die allgemeine Schulpflicht Sie beginnt mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden 1 September und erstreckt sich über neun Jahre |
| Zeugnisse | Zeugnisse und Schulbesuchsbestätigungen der Kinder in englischer/deutscher Übersetzung helfen bei einer schnellen Einstufung in die richtige Schulstufe. |
| 1 bis 4 Schuljahr | Die ersten vier Schuljahre (in der Regel im Alter von 6 bis 10 Jahren): Besuch der Volksschule (Grundschule) |
| 5 bis 8 Schuljahr | Im 5 bis 8 Schuljahr (in der Regel im Alter von 10 bis 14 Jahren): Besuch der Mittelschule (MS) oder der Unterstufe der Allgemeinbildenden höheren Schule (AHS |
| 9 Schuljahr | Im 9 Schuljahr (in der Regel im Alter von 14 bis 15 Jahren): Besuch der Polytechnischen Schule, der Oberstufe derr AHS oder einer berufsbildenden mittleren bzw. höheren Schule |
Schulpflichtige Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind zum Besuch der Sonderschule berechtigt.
Letzte Aktualisierung: 06082025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion