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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Checkliste Schulpflicht in Österreich für EU-Bürger* und Schweizer

    * Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.

    Aktuelle Checkliste zur Schulpflicht in Österreich für EU-Bürger*.

    Checkliste zur Schulpflicht in Österreich für EWR-Bürger bzw. https://www.asvoe-burgenland.at Schweizer.
    Thema Detailinformationen
    allgemeine Schulpflicht Für alle Kinder, die sich dauernd in Österreich aufhalten, besteht die allgemeine Schulpflicht Sie beginnt mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden 1 September und erstreckt sich über neun Jahre 
    Zeugnisse Zeugnisse und Schulbesuchsbestätigungen der Kinder in englischer/deutscher Übersetzung helfen bei einer schnellen Einstufung in die richtige Schulstufe.
    1 bis 4 Schuljahr Die ersten vier Schuljahre (in der Regel im Alter von 6 bis 10 Jahren): Besuch der Volksschule (Grundschule) 
    5 bis 8 Schuljahr Im 5 bis 8 Schuljahr (in der Regel im Alter von 10 bis 14 Jahren): Besuch der Mittelschule (MS) oder der Unterstufe der Allgemeinbildenden höheren Schule (AHS
    9 Schuljahr Im 9 Schuljahr (in der Regel im Alter von 14 bis 15 Jahren): Besuch der Polytechnischen Schule, der Oberstufe derr AHS oder einer berufsbildenden mittleren bzw. höheren Schule

    Schulpflichtige Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind zum Besuch der Sonderschule berechtigt.

    Letzte Aktualisierung: 06082025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion