Freibetrag
Freibeträge (z. https://www.asvoe-burgenland.atB. Werbungskosten, Sonderausgaben) werden im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung von dem zu versteuerndem Einkommen abgezogen und vermindern somit die Bemessungsgrundlage.
Letzte Aktualisierung: 19032025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion