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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Regierungsvorlage: Umsatzsteuergesetz

    Der Umsatzsteuersatz soll für ausgewählte Nahrungsmittel auf 4,9 Prozent gesenkt werden.

    • Einlangen im Nationalrat: 22. April 2026
    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Juli 2026

    Ziel

    Entlastung der Bürgerinnen/Bürger

    Inhalt

    Senkung des Umsatzsteuersatzes auf 4,9 Prozent für ausgewählte Nahrungsmittel

    Hauptgesichtspunkte

    Im Jahr 2025 stieg die Inflation laut Statistik Austria in Österreich auf 3,6 Prozent (2,9 Prozent im Jahr 2024). Der Preisdruck nahm im vergangenen Jahr auch bei Lebensmitteln zu. Steigende Preise und wachsende Lebenshaltungskosten belasten die finanzielle Stabilität vieler Haushalte, insbesondere jene mit niedrigerem Einkommen.

    Für die Lieferung von ausgewählten Nahrungsmitteln soll ab 1. Juli 2026 der Umsatzsteuersatz von derzeit 10 Prozent auf 4,9 Prozent gesenkt und somit mehr als halbiert werden.

    Die Abgrenzung der begünstigten Nahrungsmittel soll mittels Kombinierter Nomenklatur (KN) erfolgen, dem Warenklassifikationssystem der Europäischen Union. Der reduzierte Umsatzsteuersatz von 4,9 Prozent soll ausschließlich auf die unter die jeweilige Position bzw. Unterposition der KN der Anlage 3 zum Umsatzsteuergesetz fallenden Nahrungsmittel anwendbar sein.

    Darunter fallen beispielsweise:

    • Milch (einschließlich laktosefreier Milch) und Milcherzeugnisse (z.B. Joghurt, Butter)
    • Eier (frisch von Hühnern)
    • Gemüse (frisch, gekühlt, gefroren)
    • Obst bzw. genießbare Früchte
    • Reis
    • Mehl und Grieß von Weizen
    • Teigwaren (weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet)
    • Brot
    • Speisesalz

    Nur die Lieferung und die Einfuhr dieser ausgewählten Nahrungsmittel soll begünstigt sein. Restaurationsumsätze sollen vom Anwendungsbereich nicht umfasst sein.

     

    Letzte Aktualisierung: 24.04.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion