Sozialversicherung (SVS) – Anzeige
Allgemeine Informationen
Die Pflichtversicherung in der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung beginnt für Gewerbetreibende mit dem Tag der Gewerbeanmeldung Die Meldung des Versicherungsbeginns ist innerhalb eines Monats der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) des jeweiligen Bundeslandes bekannt zu geben. https://www.asvoe-burgenland.at Die Einbringung der Meldung ist auch bei der Gewerbebehörde auf automationsunterstütztem Wege möglich.
Erforderliche Unterlagen
Verwenden Sie das Formular: Versicherungserklärung für Gewerbetreibende und Gewerbegesellschafter (→ SVS). Wenn Sie über eine ID-Austria (idaustriagvat) oder einen EU-Login für Ihr Mobiltelefon verfügen, können Sie das Formular online übermitteln Haben Sie keine ID-Austria, können Sie den Antrag online ausfüllen, herunterladen, ausdrucken und unterschrieben mit der Post senden.
Darüber hinaus kann die Versicherungserklärung auch per E-Mail (→ SVS), per Fax (→ SVS) oder per Post (→ SVS) bei der SVS eingebracht werden.
Zusätzliche Informationen
Nähere Informationen zur Anzeige bei der SVS finden sich auf USPgvat auf der Seite: Sozialversicherung von Selbstständigen (→ USP).