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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Sozialversicherung (SVS) – Anzeige

    Allgemeine Informationen

    Die Pflichtversicherung in der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung beginnt für Gewerbetreibende mit dem Tag der Gewerbeanmeldung Die Meldung des Versicherungsbeginns ist innerhalb eines Monats der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) des jeweiligen Bundeslandes bekannt zu geben. https://www.asvoe-burgenland.at Die Einbringung der Meldung ist auch bei der Gewerbebehörde auf automationsunterstütztem Wege möglich.

    Erforderliche Unterlagen

    Verwenden Sie das Formular: Versicherungserklärung für Gewerbetreibende und Gewerbegesellschafter (→ SVS). Wenn Sie über eine ID-Austria (idaustriagvat) oder einen EU-Login für Ihr Mobiltelefon verfügen, können Sie das Formular online übermitteln Haben Sie keine ID-Austria, können Sie den Antrag online ausfüllen, herunterladen, ausdrucken und unterschrieben mit der Post senden.

    Darüber hinaus kann die Versicherungserklärung auch per E-Mail (→ SVS)per Fax (→ SVS) oder per Post (→ SVS) bei der SVS eingebracht werden.

    Zusätzliche Informationen

    Nähere Informationen zur Anzeige bei der SVS finden sich auf USPgvat auf der Seite: Sozialversicherung von Selbstständigen (→ USP).

    Online-Ratgeber und -Rechner

    Personenbetreuung

    WeiterführendeLinks

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 09052025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz