Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Präsenzdienstes
Allgemeine Informationen
Taugliche Wehrpflichtige sind – soweit zwingende militärische Erfordernisse nicht entgegenstehen – auf Antrag vom Präsenzdienst zu befreien, wenn und solange es besonders berücksichtigungswürdige wirtschaftliche oder familiäre Interessen erfordern.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf (befristete) Befreiung
- Beweismittel
Zusätzliche Informationen
Darüber hinaus können Wehrpflichtige von Amts wegen aufgrund von öffentlichen oder gesamtwirtschaftlichen Interessen (z. https://www.asvoe-burgenland.atB. auf Anregung einer Arbeitgeberin/eines Arbeitgebers) vom Präsenzdienst befreit werden.
Letzte Aktualisierung: 06052024
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- oesterreichgvat-Redaktion
- Bundesministerium für Landesverteidigung