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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Europäischer Feuerwaffenpass

    Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt Menschen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, die darin eingetragenen Schusswaffen in einen anderen Mitgliedstaat mitzunehmen Er berechtigt nicht zum Erwerb oder Besitz von Waffen Für den Erwerb oder Besitz bestimmter Schusswaffen wird eine Waffenbesitzkarte benötigt Wer eine solche Waffe zusätzlich führen (bei sich tragen) möchte, benötigt einen Waffenpass.

    Letzte Aktualisierung: 17032025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion