Fischen in Vorarlberg – Rechte des Fischereiaufsehers
Fischereiaufseherinnen/Fischereiaufseher des Landes Vorarlberg sind in Ausübung ihres Dienstes unter anderem befugt,
- fremde Grundstücke und Anlagen im notwendigen Ausmaß zu betreten,
- fischende Personen anzuhalten, den Nachweis ihrer Identität und die Vorlage ihrer Fischfangberechtigung zu verlangen sowie ihre Fischereigeräte auf Übereinstimmung mit den fischereipolizeilichen Vorschriften zu überprüfen,
- Fischereigeräte, Behältnisse und Transportmittel zu durchsuchen und
- Personen bei Betretung auf frischer Tat in bestimmten Fällen aufzufordern, ihnen zu folgen (z. https://www.asvoe-burgenland.atB. wenn deren Identität nicht feststellbar ist).
Rechtsgrundlagen
Letzte Aktualisierung: 18032025
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