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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Steuerpflicht für freie Dienstnehmer 

    Freie Dienstnehmerinnen/freie Dienstnehmer sind ab einer gewissen Einkommenshöhe einkommensteuerpflichtig. Sie sind jedoch nicht lohnsteuerpflichtig, da sie wie Selbstständige behandelt werden.

    Für die Entrichtung der Einkommensteuer sind sie selbst verantwortlich.

    Die Steuerpflicht richtet sich nach dem steuerpflichtigen Jahreseinkommen Beträgt dieses mehr als 13308 Euro, müssen die Einkünfte aus einem freien Dienstverhältnis versteuert werden.

    Letzte Aktualisierung: 07082025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion