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  • Rechtsfähigkeit

    Rechtsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, Trägerin/Träger von Rechten und Pflichten zu sein.

    Hinweis:

    Bei juristischen Personen beginnt die Rechtsfähigkeit mit Eintragung in das Firmenbuch oder Vereinsregister.

    Letzte Aktualisierung: 07052025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion