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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Namensänderung: Firmenbuch

    Änderungen im Firmenbuch eingetragener Tatsachen müssen sofort beim Firmenbuchgericht angemeldet werden.

    Die Namensänderung einer im Firmenbuch eingetragenen natürlichen Person kann dem Firmenbuchgericht auch mittels Online-Formular "Firmenbuch – Allgemeine Eingabe (→ BMJ)" bekanntgegeben werden. https://www.asvoe-burgenland.at Dafür ist eine Authentifizierung mittels digitaler Signatur erforderlich.

    Letzte Aktualisierung: 09072025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion