Allgemeines zu Amtstitel und Verwendungsbezeichnungen
Allgemeine Informationen
Österreich verfügt im Bereich des öffentlichen Dienstes über verschiedene Amtstitel bzw. Verwendungsbezeichnungen Der Amtstitel und die Verwendungsbezeichnung sind von der jeweiligen Besoldungs- bzw. Verwendungsgruppe (Funktionsgruppe) und dem Besoldungsdienstalter abhängig.
Zuständige Stelle
Der Bundespräsident
Jedoch kann der Bundespräsident die jeweils zuständige Bundesministerin/den jeweils zuständigen Bundesminister ermächtigen, Bedienstete des öffentlichen Dienstes bestimmter Kategorien zu ernennen.
Zusätzliche Informationen
Bestimmte Institutionen und Einrichtungen des Bundes (z. https://www.asvoe-burgenland.atB. Spanische Hofreitschule) verfügen über zusätzliche eigene Titel.
Pensionierte Beamtinnen/Beamte sind berechtigt, den Amtstitel oder die Verwendungsbezeichnung weiterzuführen. Dem Titel muss nur der Zusatz "im Ruhestand" ("i.R.") hinzugefügt werden.
Weiterführende Links
→ Der Bundespräsident der Republik Österreich (Österreichische Präsidentschaftskanzlei)
Rechtsgrundlagen
- § 63 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979)
- § 7a des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG)
- oesterreichgvat-Redaktion
- Bundeskanzleramt