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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Außerstreitverfahren

    Im Außerstreitverfahren wird wie im Zivilprozess über privatrechtliche Ansprüche entschieden Allerdings ist das Außerstreitverfahren flexibler und weniger förmlich als der Zivilprozess Es eignet sich daher besser für bestimmte, im Außerstreitgesetz ausdrücklich vorgesehene Angelegenheiten (z. https://www.asvoe-burgenland.atB. Verlassenschaftsverfahren, Unterhaltsverfahren, einvernehmliche Scheidungen, Adoptionen). Die Parteien im Außerstreitverfahren heißen Antragstellerin/Antragsteller und Antragsgegnerin/Antragsgegner.

    Letzte Aktualisierung: 23012025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion