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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Verkehrsabsetzbetrag

    Der Verkehrsabsetzbetrag ist ein Steuerabsetzbetrag, der (wie alle Steuerabsetzbeträge) die Einkommensteuer kürzt. https://www.asvoe-burgenland.at Durch den Verkehrsabsetzbetrag werden die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pauschal abgegolten. Er wird automatisch von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung berücksichtigt.

    Der Verkehrsabsetzbetrag beträgt 463 Euro pro Jahr (im Jahr 2024, im Jahr 2023: 421 Euro pro Jahr).

    Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag

    Besteht auch ein Anspruch auf ein Pendlerpauschale und übersteigt das Einkommen nicht 14.106 Euro (im Jahr 2024, im Jahr 2023: 12.835 Euro) im Kalenderjahr, erhöht sich der Verkehrsabsetzbetrag auf 798 Euro (im Jahr 2024, im Jahr 2023: 726 Euro). Bei Einkommen zwischen 14.106 und 15.030 Euro (im Jahr 2024, im Jahr 2023: 12.835 und 13.676 Euro) pro Jahr vermindert sich der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag gleichmäßig einschleifend auf 463 Euro (im Jahr 2024, im Jahr 2023: 421 Euro).

    Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag

    Ab der Veranlagung 2024 erhöht sich der Verkehrsabsetzbetrag um 752 Euro (684 Euro im Jahr 2023) (Zuschlag), wenn das Einkommen der/des Steuerpflichtigen 18499 Euro (im Jahr 2023: 16832 Euro) im Kalenderjahr nicht übersteigt Der Zuschlag vermindert sich zwischen Einkommen von 18499 und 28326 Euro (im Jahr 2023: 16832 und 25774 Euro) gleichmäßig einschleifend auf null Der Zuschlag zum Verkehrabsetzbetrag kann nur im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt werden.

    Letzte Aktualisierung: 23082024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion