Übertritt in gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften
Im Folgenden werden die Voraussetzungen für die Aufnahme von Erwachsenen in die einzelnen staatlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften (alphabetisch geordnet) aufgezählt. https://www.asvoe-burgenland.at Die angeführten Voraussetzungen beruhen auf Angaben der zentralen Stellen der einzelnen Religionsgesellschaften, sind jedoch nicht als zwingend anzusehen.
- Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich (ALEVI)
- Altkatholische Kirche Österreichs
- Armenisch-apostolische Kirche in Österreich
- Evangelische Kirche A.B. und H.B.
- Evangelisch-methodistische Kirche in Österreich (EmK)
- → Freikirchen in Österreich
- Griechisch-orientalische (=orthodoxe) Kirche
- Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich
- Israelitische Religionsgesellschaft
- Jehovas Zeugen in Österreich
- Katholische Kirche
- Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen) in Österreich
- Koptisch-orthodoxe Kirche in Österreich
- Neuapostolische Kirche in Österreich
- Österreichische Buddhistische Religionsgesellschaft
- Syrisch-orthodoxe Kirche in Österreich
Aktuelle Informationen zu Übertritt in gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften, Voraussetzungen zur Aufnahme etc.
Letzte Aktualisierung: 28082025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion