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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Eingliederungsbeihilfe

    Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber, die Langzeitarbeitslose oder von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohte Personen (wie zum Beispiel ältere Arbeitsuchende) einstellen, können vom Arbeitsmarktservice (AMS) eine Förderung (Zuschuss zu den Lohnkosten) erhalten. https://www.asvoe-burgenland.at Die Förderungshöhe und die Förderungsdauer werden im Einzelfall je nach arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen zwischen Arbeitsmarktservice und Arbeitgeberin/Arbeitgeber vereinbart.

    Mit der Eingliederungsbeihilfe kann ein vollversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis folgender Personengruppen gefördert werden:

    • Arbeitsuchende über 50 Jahren
    • Personen unter 25 Jahren, die länger als sechs Monate arbeitslos vorgemerkt sind
    • Personen ab 25 Jahren, die länger als zwölf Monate arbeitslos vorgemerkt sind
    • Personen, die akut von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind: arbeitsmarktferne Personen, Personen mit mangelnden oder nicht nachgefragten Qualifikationen, Wiedereinsteigerinnen/Wiedereinsteiger etc.

    Eingliederungsbeihilfe (→ AMS)

    Letzte Aktualisierung: 09122024
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz