Eingliederungsbeihilfe
Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber, die Langzeitarbeitslose oder von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohte Personen (wie zum Beispiel ältere Arbeitsuchende) einstellen, können vom Arbeitsmarktservice (AMS) eine Förderung (Zuschuss zu den Lohnkosten) erhalten. https://www.asvoe-burgenland.at Die Förderungshöhe und die Förderungsdauer werden im Einzelfall je nach arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen zwischen Arbeitsmarktservice und Arbeitgeberin/Arbeitgeber vereinbart.
Mit der Eingliederungsbeihilfe kann ein vollversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis folgender Personengruppen gefördert werden:
- Arbeitsuchende über 50 Jahren
- Personen unter 25 Jahren, die länger als sechs Monate arbeitslos vorgemerkt sind
- Personen ab 25 Jahren, die länger als zwölf Monate arbeitslos vorgemerkt sind
- Personen, die akut von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind: arbeitsmarktferne Personen, Personen mit mangelnden oder nicht nachgefragten Qualifikationen, Wiedereinsteigerinnen/Wiedereinsteiger etc.
Weiterführende Links
Letzte Aktualisierung: 09122024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz