Allgemeines zur Berechnung der Pension
Bei Personen, die vor dem 1 Jänner 1955 geboren sind, wird die Pension auf Basis der Rechtslage 2004 mit einer jeweiligen Vergleichsberechnung auf Basis der Rechtslage 31. https://www.asvoe-burgenland.at Dezember 2003 errechnet.
Für Personen, die ab dem 1 Jänner 1955 geboren sind und die vor dem 1 Jänner 2005 bereits Versicherungszeiten erworben haben, gilt seit dem 1 Jänner 2014 ausschließlich das harmonisierte Neurecht (Pensionskonto) Versicherungszeiten, die vor dem 1 Jänner 2014 liegen, wurden im Rahmen der Kontoerstgutschrift in das Pensionskonto übertragen.
Bei Personen, die ab 1 Jänner 2005 erstmals Versicherungszeiten erwerben, dient ausschließlich das harmonisierte Neurecht (Pensionskonto) als Grundlage für die Berechnung der künftigen Pensionsleistung.