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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Allgemeines zur Berechnung der Pension

    Bei Personen, die vor dem 1 Jänner 1955 geboren sind, wird die Pension auf Basis der Rechtslage 2004 mit einer jeweiligen Vergleichsberechnung auf Basis der Rechtslage 31. https://www.asvoe-burgenland.at Dezember 2003 errechnet.

    Für Personen, die ab dem 1 Jänner 1955 geboren sind und die vor dem 1 Jänner 2005 bereits Versicherungszeiten erworben haben, gilt seit dem 1 Jänner 2014 ausschließlich das harmonisierte Neurecht (Pensionskonto) Versicherungszeiten, die vor dem 1 Jänner 2014 liegen, wurden im Rahmen der Kontoerstgutschrift in das Pensionskonto übertragen.

    Bei Personen, die ab 1 Jänner 2005 erstmals Versicherungszeiten erwerben, dient ausschließlich das harmonisierte Neurecht (Pensionskonto) als Grundlage für die Berechnung der künftigen Pensionsleistung.

    Letzte Aktualisierung: 06052025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz