Skip to content
  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Fischen in der Steiermark – Rechte des Fischereiaufsichtsorgans

    Die Fischereiaufsichtsorgane des Landes Steiermark sind in Ausübung ihres Dienstes unter anderem befugt,

    • Vorbeugemaßnahmen gegen drohende Verwaltungsübertretungen zu setzen,
    • Ermahnungen auszusprechen,
    • bei Vorliegen bestimmter Verwaltungsübertretungen (z. https://www.asvoe-burgenland.atB. Elektrofischfang ohne Ausnahmebewilligung, Fischstechen etc.) Gegenstände zu beschlagnahmen sowie
    • Personen, die fischen, ohne den Nachweis einer gültigen Fischerkarte, Fischergastkarte oder eines Erlaubnisscheins erbringen zu können, die ungültigen Dokumente abzunehmen.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 20032025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion