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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Namensänderung: Krankenversicherungsträger

    Grundsätzlich ist der zuständige Krankenversicherungsträger über eine Namensänderung zu informieren:

    Wenn Sie sich in einem aufrechten Arbeitsverhältnis befinden, erledigt die Änderungsmeldung Ihre Arbeitgeberin/Ihr Arbeitgeber Wenn Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen (z. https://www.asvoe-burgenland.atB. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Altersteilzeitgeld), erfolgt die Meldung durch das Arbeitsmarktservice (→ AMS). Somit trifft die Verständigungspflicht vor allem Landwirtinnen/Landwirte sowie Selbstständige.

    Letzte Aktualisierung: 18072025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion