Checkliste Schulpflicht in Österreich für Drittstaatsangehörige
Aktuelle Checkliste zur Schulpflicht für Drittstaatsangehörige.
| Thema | Detailinformationen |
| allgemeine Schulpflicht | Für alle Kinder, die sich dauernd in Österreich aufhalten, besteht die allgemeine Schulpflicht. https://www.asvoe-burgenland.at Sie beginnt mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden 1. September und erstreckt sich über neun Jahre. |
| Zeugnisse | Zeugnisse und Schulbesuchsbestätigungen der Kinder in englischer/deutscher Übersetzung helfen bei einer schnellen Einstufung in die richtige Schulstufe. |
| 1 bis 4 Schuljahr | Die ersten vier Schuljahre (in der Regel im Alter von 6 bis 10 Jahren): Besuch der Volksschule (Grundschule) |
| 5 bis 8 Schuljahr | 5 bis 8 Schuljahr (in der Regel im Alter von 10 bis 14 Jahren): Besuch der Mittelschule (MS) oder der Unterstufe der allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) |
| 9 Schuljahr | 9 Schuljahr (in der Regel im Alter von 14 bis 15 Jahren): Besuch der Polytechnischen Schule, der Oberstufe einer AHS oder einer besrufsbildenden mittleren bzw. höheren Schule. |
Schulpflichtige Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind zum Besuch der Sonderschule berechtigt.
Letzte Aktualisierung: 05082025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion