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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Lohnsteuer

    Die Einkünfte von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern unterliegen der Lohnsteuer Die Lohnsteuer ist eine spezielle Form der Einkommensteuer. Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber behält sie für jede Arbeitnehmerin/jeden Arbeitnehmer ein und bezahlt sie direkt an das Finanzamt.

    Letzte Aktualisierung: 09042025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion