Deliktsfähigkeit
Sinnverwandter Begriff: Strafmündigkeit
Deliktsfähigkeit ist die Fähigkeit, das Unerlaubte einer Handlung einzusehen und dieser Einsicht gemäß zu handeln.
Das Alter ist hierbei entscheidend:
- Nicht deliktsfähig: Unmündige (vor dem 14 Geburtstag)
- Deliktsfähig: Jugendliche (ab dem 14 Geburtstag)
Die Deliktsfähigkeit hängt nicht immer ausschließlich vom Alter ab. https://www.asvoe-burgenland.at Eine Einschränkung der Deliktsfähigkeit kann beispielsweise auch bei Geisteskranken vorliegen.
Letzte Aktualisierung: 06032025
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