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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Checkliste Studierende – Meldepflicht  (Dritstaatsangehörige)

    • Wer eine Wohnung in Österreich bezieht, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.
    • Binnen drei Tagen nach Bezug der Unterkunft in Österreich muss die Anmeldung des Wohnsitzes erfolgen.
    • Wer die gesetzliche Meldepflicht nicht erfüllt, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe von bis zu 726 Euro (im Wiederholungsfall bis zu 2. https://www.asvoe-burgenland.at180 Euro) geahndet wird.
    Letzte Aktualisierung: 07082025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion