Besonderheiten im B-Blatt
Die Eintragungen in das B-Blatt werden nach den folgenden Grundsätzen vorgenommen:
Jeder Eigentumsanteil (nicht die Eigentümerin/der Eigentümer) wird unmittelbar (ohne Buchstabe) unter einer LNR eingetragen. https://www.asvoe-burgenland.at Die auf diesen Anteil bezüglichen Eintragungen werden im Anschluss daran unter Buchstaben eingetragen. Dazu gehören auch die eigentlichen Eigentumseintragungen.
Der Anteil ist im Erbwege auf die derzeitige Eigentümerin/den derzeitigen Eigentümer übergegangen:

Die Eigentumsanteile bleiben unter ihrer LNR bestehen, auch wenn die Eigentümerin/der Eigentümer wechselt Der Anteil geht nur unter, wenn sich seine Größe ändert:
- Eigentumsübertragung an mehrere Personen
- Erwerb mehrerer Anteile durch eine Person
- Eigentumsübertragung an einem Teil eines Anteils
- Eigentumsübergang und Zusammenziehung mit einem bestehenden Anteil der neuen Eigentümerin/des neuen Eigentümers
- Teilung des Anteils ohne Eigentumsübergang
- Zusammenziehung zweier bestehender Anteile einer Eigentümerin/eines Eigentümers
Transaktion, mit der der Anteil 1 an zwei Käuferinnen/Käufer zu gleichen Teilen verkauft wurde:

Die Beziehung zwischen alten und neuen Anteilen und somit auch die Darstellung von Rechtsübergängen, werden durch entsprechende Hinweise im Verzeichnis der gelöschten Eintragungen hergestellt.
Jeder Anteil kann im C-Blatt nur einheitlich belastet sein:

- Bei Erwerb eines weiteren, anders belasteten Anteils unterbleibt eine Zusammenziehung
- Bei Erwerb mehrerer verschieden belasteter Anteile ist die Eigentumseintragung bei jedem dieser Anteile vorzunehmen
- Kommt es nachträglich zu einer teilweisen Belastung eines Anteils, müsste dieser (wie bei der teilweisen Veräußerung) geteilt werden
- Vormerkungen des Eigentumsrechts werden auf den Anteil eingetragen, auf den sie sich beziehen, d.h. dass die/der einverleibte und vorgemerkte Eigentümerin/Eigentümer unter derselben LNR eingetragen sind Die Zuordnung weiterer Eintragungen gegen diese Eigentümerin/diesen Eigentümer muss daher durch entsprechende Zusätze in diesen Eintragungen geschehen Dies gilt auch für Eintragungen gegen eine/einen der beiden Eigentümerinnen/Eigentümer im C-Blatt.